Qualifizierung als Teil der Lösung

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

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festgelegte Tätigkeiten

Erweitern Sie Ihre Kompetenz

Allgemeine Definition

Festgelegte Tätigkeiten definieren „gleichartige, sich wiederholende Arbeiten, die von einem Unternehmen betriebsspezifisch, schriftlich zu definieren sind". Es handelt sich um Routineaufgaben, die sich bei der Ausübung des eigentlichen Berufs in regelmäßigen Abständen zusätzlich ergeben. Dabei sind festgelegte Tätigkeiten nicht nur auf die Elektronik beschränkt, sondern kommen auch in vielen anderen Bereichen vor, werden dort jedoch nicht explizit als festgelegte Tätigkeiten bezeichnet. Ein Beispiel wäre, wenn jemand Hydraulikanschlüsse befestigen soll aber nicht die notwendige Ausbildung dafür hat und einen entsprechenden Lehrgang von 5 bis 10 Tagen besucht. Wenn das Anschließen dieser Hydraulikanschlüsse gleichartig, sich wiederholend und vom Unternehmen schriftlich fest definiert wurde, handelt es sich theoretisch auch um eine festgelegte Tätigkeit, wird jedoch nicht als solche bezeichnet. Üblicherweise werden festgelegte Tätigkeiten mit Elektrotechnik in Verbindung gebracht.

Elektrotechnik

In der Elektrotechnik gibt es als einzigem Gewerk umfassende Bestimmungen, welche Arbeiten jemand an elektrischen Anlagen durchführen darf und welche nicht. Dies hat nicht nur versicherungstechnische, sondern vor allem Arbeitssicherheitstechnische Gründe. Aus diesem Grund hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV Vorraussetzungen geschaffen, damit auch Leute aus fremden Gewerken einfache Elektrotechnische Arbeiten durchführen dürfen. Erweitern Sie sowohl als Unternehmen, als auch privat Sie Ihre Kompetenz um ein weiteres Gewerk und erhöhen Sie dadurch Ihre Flexibilität. Dies verschafft Ihnen einen großen Wettbewerbsvorteil.

Die Technikon Akademie ist ein anerkannter und zertifizierter Bildungsträger im technischen Bereich und in den folgenden FAQs gehen wir auf die wichtigsten Fragen und Antworten in Bezug auf festgelegte Tätigkeiten ein.

FAQ - Fragen und Antworten

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und etwaige Gefahren erkennt. Es handelt sich um eine Person, die bei einem anerkannten Bildungsträger an einer Schulung für festgelegte Tätigkeiten gem. DGUV Grundsatz 303-001 (BGG 944) in Theorie und Praxis erfolgreich teilgenommen hat und dadurch ein Zertifikat vorweisen kann.
Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten darf gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmen in einer Arbeitsanweisung schriftlich festgelegt wurden, selbstständig ausführen. Es handelt sich um Arbeiten im Niederspannungsbereich (bis 1000V~ / 1500V=) von untergeordneter Bedeutung im freigeschalteten Zustand.
Personen aus Unternehmen die im Nebengewerbe festgelegte elektrische Betriebsmittel anschließen, warten oder installieren sollen. Ist zum Beispiel jemand im Hauptgewerbe Tischler und will eine Herdplatte einbauen, darf er mit einer Zusatzqualifikation Elektrotechnische Arbeiten für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV 3 als Nebenwerbe zusätzlich zu seinem Hauptgewebe durchführen.

Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) nach DGUV Grundsatz 303-001 ist eine abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Ihre berufliche Tätigkeit sollte durch einen elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.

Bei Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns gern. Wir helfen Ihnen natürlich gern weiter. 

Insgesamt dauert der Lehrgang "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (DGUV3)" bei der Technikon Akademie 10 Tage (80 UE) und ist aus Theorie und Praxis zusammengesetzt. Der Unterricht ist täglich in 8 UE (1 UE = 45 Min) gegliedert.

Der Lehrgang Elektrotechnisch unterwiesene Person dauert einen Tag, also 8 Unterrichtseinheiten (UE) und wird von der Technikon Akademie vor allem online aber auch in präsenz angeboten.

Nach erfolgreicher Teilnahme bei der Technikon Akademie ist Ihr Zertifikat unbegrenzt gültig, muss aber mindestens einmal im Jahr mit einem Aufrechterhaltungs-Lehrgang "aufgefrischt" werden, um Ihre Kenntnisse auf den Stand der Technik zu halten.

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) darf eigenverantwortlich einfache Elektrotechnische Arbeiten durchführen, während die elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft einfache Elektrotechnische Arbeiten durchführen darf.
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ersetzt in keinem Fall eine Elektrofachkraft bzw. befähigte Person, aber sie kann die Elektrofachkraft bzw. die befähigte Person im Betrieb sehr effektiv unterstützen.
Das hängt von den elektrotechnischen Tätigkeiten ab, die von den EuPs ausgeführt werden. Elektrotechnisch unterwiesene Personen müssen durch eine verantwortliche Elektrofachkraft beaufsichtigt werden. Das heißt, die Elektrofachkraft muss die Anforderungen der elektrotechnischen Tätigkeiten (Tätigkeitsmerkmale, Schwierigkeitsgrade) mit dem Können der elektrotechnisch unterwiesenen Personen (berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, zeitnahe berufliche Tätigkeit) abgleichen und bewerten. Entsprechend dieser Bewertung durch die Elektrofachkraft sind die elektrotechnischen Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Personen zu planen, zu beauftragen und, wenn erforderlich, zu überprüfen. Nur eine Elektrofachkraft kann selbstständig tätig werden und die fachliche Leitung über alle Arbeiten an der elektrischen Anlage übernehmen.

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) muss nach ArbSchG § 12 mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden und Jugendliche mindestens einmal pro Halbjahr!

 

Arbeitsschutzgesetz § 12 „Unterweisung“

Im Bereich der Elektrotechnik gelten besondere Vorschriften für die Unterweisung von Personen, die mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln arbeiten. Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuPs) müssen gemäß DGUV Vorschrift 3 mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. Dabei geht es um Themen wie Gefahren von Strom, Schutzmaßnahmen, Erste Hilfe bei Unfällen und Verhaltensregeln im Umgang mit elektrischen Anlagen.

Für jugendliche Arbeitnehmer gelten besondere Schutzvorschriften, die in der Jugendarbeitsschutzverordnung geregelt sind. Hier ist festgelegt, dass jugendliche Arbeitnehmer, die mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln arbeiten, mindestens einmal pro Halbjahr unterwiesen werden müssen.

 

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Unterweisung"

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" legt in § 4 Absatz 1 fest, dass der Unternehmer verpflichtet ist, seine Mitarbeiter über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung gemäß § 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes zu unterweisen. Diese Unterweisung muss bei Bedarf wiederholt werden, sollte aber mindestens einmal jährlich erfolgen. Außerdem muss die Unterweisung dokumentiert werden.

In § 4 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1 werden die Inhalte genannt, die vermittelt werden müssen. Dazu gehören die Unfallverhütungsvorschriften, staatliche Vorschriften und Regelwerke, die für den Arbeitsbereich oder die Tätigkeit relevant sind. Diese theoretischen Inhalte können gut durch den Einsatz von elektronischen Angeboten vermittelt und dokumentiert werden. Somit können sich die Unterweisungen vor Ort auf fach- und aufgabenspezifische Situationen konzentrieren und diese mit der Unterschrift des Unterwiesenen bestätigen lassen.

(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

(2) Der Unternehmer hat den Versicherten die für ihren Arbeitsbereich oder für ihre Tätigkeit relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerks in verständlicher Weise zu vermitteln.

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